EuGH zur Arbeitnehmerentsendung nach Österreich
Der Europäische Gerichtshof hat am 21. September 2006 in seinem Urteil C-168/04 beschlossen, dass die österreichischen Vorschriften über die Entsendung der Arbeitnehmer gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Die beanstandeten österreichischen Vorschriften machten die Entsendung eines Drittstaatsangehörigen durch ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen von der Einholung einer „EU-Entsendebestätigung“ abhängig. Diese wurde nur erteilt, wenn der betreffende Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr bei dem betreffenden Unternehmen beschäftigt war oder mit diesem einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen hatte und darüber hinaus die Einhaltung der österreichischen Beschäftigungs- und Lohnbedingungen sowie sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen nachgewiesen wurden.
Wie bereits in der Rechtssache Vander Elst C-43/93 hat der Gerichtshof in der Einholung einer „EU-Entsendebestätigung“ eine Behinderung der Dienstleistungsfreiheit gesehen, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen erschwere.

