Suche:  Suche starten!

rechtlich.at » Infopoint » Newsarchiv » Die Hauptversammlung online am Bildschirm

Die Hauptversammlung online am Bildschirm

Zeit und Kosten sparen durch Online-Übertragung der Hauptversammlung

"Willkommen im virtuellen Zeitalter", möchte man sagen, so sehen die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften zukünftig aus: Die Versammlung wird live via Internet übertragen, das Stimmrecht via Stimmrechtsvertreter per E-mail ausgeübt. Bei einigen österreichischen Großunternehmen ist das längst Praxis. Vor dem Hintergrund zunehmender wirtschaftlicher Verflechtung und internationaler Streuung des Aktienbesitzes nicht nur für Aktionäre aus dem Ausland ein Weg, Kosten und Zeit zu sparen.

Die Hauptversammlung wir am satzungsgemäß bestimmten Ort abgehalten. Wer nicht persönlich anwesend ist, kann die Versammlung im Internet-Stream verfolgen und über einen in der Versammlung anwesenden Vertreter sein Stimmrecht ausüben. Die direkte Mitbestimmung via E-Mail ohne Vertreter ist - noch - nicht möglich. Konnte der Vertreter früher nur vorab instruiert werden, kann der Aktionär jetz in das Geschehen eingreifen. Um die Internet-Übertragung zum verlässlichen Instrument zu machen, empfiehlt es sich, das Streaming, das nach herrschender Meinung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, in der Satzung zu verankern.

» Seite drucken» Seite weiterempfehlen» Sitemap» Impressum