Geld ist nicht alles!
Ich will hier die nicht ganz so kühne Behauptung aufstellen, dass jeder Mensch ein soziales Gewissen hat. Viele Menschen verschaffen sich durch Spendenaktionen ein ruhiges Gewissen. Das Spenden von Geld darf aber – so meine ich – nicht dazu führen, dass das somit befriedigte soziale Gewissen bis zur nächsten Spende schweigt. Jede Person hat allein aufgrund der Prinzipien der Humanität in einer sich offenbarenden Situation Betroffenen zu helfen. Dass das soziale Gewissen der Österreicher auch auf aktive Mithilfe eingestellt ist, hat die Hilfsaktion nach der Flut 2002 gezeigt.
Rechtsanwälten bieten sich in der Regel viele Gelegenheiten, wirksam zu helfen. Es geschieht – einfach formuliert – genug Unrecht auch in unserem Lande, wobei ein Jurist mit guter Ausbildung und Einfühlungsvermögen sicher einiges bewegen kann. Angesichts der in vielen Bereichen nicht vermeidbaren Unschärfe der Rechtswissenschaft mag zwar „Unrecht“ in seinen Randbereichen diskutierbar sein, klare Verstöße gegen Menschenrechte und gegen die im Zivilrecht angesprochenen „guten Sitten“ sind jedoch mit Bestimmtheit zu verfolgen.
Natürlich kann das soziale Element nicht so weit gehen, dass der Anwalt ohne Honorar tätig wird, denn dies führt letztlich dazu, dass der Betreffende nicht mehr lange helfen wird können. Die Rechtsordnung bietet mit der Verfahrenshilfe einen wirksamen Schutz: Die Unterstützung bei der Formulierung eines Verfahrenshilfeantrages wird jeder Anwalt geben können, und diese Causen werden auf alle Anwälte gleichmäßig verteilt. Hier verhilft also das Gesetz zu einem ruhigen sozialen Gewissen. Im Rahmen des wirtschaftlich und rechtlich Möglichen sollte der Anwalt aber weiter gehen. Ich erachte es als keineswegs naiv zu glauben, dass jeder einzelne einen Beitrag zu einer „besseren Welt“ leisten kann.

