Geplante Erleichterung für grenzüberschreitende Gewerbeausübung
Eine Novelle zur Gewerbeordnung hat Anfang November den Ministerrat passiert. Diese soll die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für Unternehmer aus den EU-Mitgliedstaaten erleichtern. Bislang ist es ja noch erforderlich, dass Unternehmer aus den EU-Staaten ihre beruflichen Qualifikationen und Gewerbeberechtigungen durch ein Anerkennungs- bzw. Gleichhaltungsverfahren vor dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bestätigen lassen. Dies hat vor der ersten grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu geschehen und kann – je nach Auslastung – mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
In Zukunft soll jeder Unternehmer seine Dienstleistungen in einem anderen EU-Land unter jener Berufsbezeichnung erbringen können, die er im Heimatland berechtigt führt, ohne die bisher nötige Anerkennung seiner Qualifikationen erforderlich ist. Ist der Zugang zum Gewerbe im Heimatstaat des Unternehmers nicht geregelt, so muss eine zweijährige Berufspraxis nachgewiesen werden können, um im EU-Raum gewerblich tätig zu werden.

