Höhere Schwellenwerte für Direktvergaben
War bislang die Direktvergabe nur bei Auftragswerten bis € 40.000,00 (bzw. bei Sektorenauftraggebern bis € 60.000,00) möglich, so wird der betreffende Schwellenwert nun auf € 100.000,00 angehoben. Die betreffende Verordnung des Bundeskanzleramtes wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Weiterhin gelten jedoch die allgemeinen Regeln für Direktvergaben. So darf bei einer Direktvergabe die Leistung nur von einem befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer bezogen werden. Auch sind die gegebenenfalls eingeholten unverbindlichen Preisauskünfte entsprechend zu dokumentieren.

