Die Informationsaufnahme samt erster anwaltlicher Auskunft wird nicht verrechnet, wenn Sie uns mit Ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beauftragen. Gemeinsam mit dem Klienten treffen wir eine auf die individuellen Bedürfnisse des Falles und des Klienten bezogene Honorarvereinbarung. Dabei wird in der Regel ein Stundensatz vorgeschlagen, wobei die Klienten in der Folge laufend über das Ausmaß der Leistungserbringung informiert werden. Eine größtmögliche Transparenz der Verrechnung ist uns ein wichtiges Anliegen, damit unsere Klienten genau wissen, welche Leistungen sie für ihr Entgelt erhalten.
Wird nichts anderes vereinbart, gelten für die Honorarvergütung das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Autonomen Honorarkriterien.

