Konsumentenschutz: Unzulässige Werbung mit Last-Minute-Reisen
Das Oberlandesgericht Wien hat in einem kürzlich ergangenen Urteil die gängige Werbepraxis mit "Last-Minute" Reisen näher untersucht. Dabei kam das Oberlandesgericht Wien zum Ergebnis, dass das Werben mit Last-Minute-Angeboten nur dann zulässig sei, wenn diesen Angeboten auch tatsächlich ein Preisvorteil für den Konsumenten zugrunde liegt. Dem Rechtsfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Konsumentin hatte beim Reiseveranstalter Gulet Touristik (jetzt TUI Österreich) eine unter der Kategorie "Last Minute" beworbene Pauschalreise nach Griechenland gebucht und im Nachhinein feststellen müssen, dass diese genauso teuer wie das reguläre Katalogangebot war. Daraufhin wurde das Unternehmen von der AK wegen unlauterem Wettbewerbs geklagt. Im Urteil hielt das Oberlandesgericht Wien fest, dass das Bewerben von Pauschalreisen unter dem Titel "Last-Minute" beim Konsumenten die Erwartung wecke, es handle sich um besonders preisgünstige Angebote. Wäre jedoch in Wahrheit gar kein Preisvorteil gegeben, werde der Konsument getäuscht, was die Wettbewerbshandlung unlauter mache.

