Suche:  Suche starten!

rechtlich.at » Infopoint » Gerichtsentscheidungen » Kündigung des Mietvertrags aufgrund anstößigen Verhaltens einer geistig behinderten Person

Kündigung des Mietvertrags aufgrund anstößigen Verhaltens einer geistig behinderten Person

Für den Kündigungsgrund aus §30 Abs 2 Z 3 MRG kommt es vor allem darauf an, ob das objektive nach außen in Erscheinung tretende Verhalten als ein grob ungehöriges angesehen werden muss, auch wenn es auf eine geistige Erkrankung zurückzuführen ist.

Der Umstand der Zurechnungsunfähigkeit muss aber berücksichtigt und im Zuge dessen eine Interessensabwägung vorgenommen werden, da das Verhalten einer zurechnungsunfähigen Person nicht automatisch ebenso unangenehm sein muss, wie dasselbe Verhalten einer geistig gesunden Person.

 

Für das Verhalten einer geistig behinderten Person ist also generell ein weniger strenger Maßstab heranzuziehen. Eine genaue Beurteilung kann aber nur im Zuge des Einzelfalls erfolgen.

» Seite drucken» Seite weiterempfehlen» Sitemap» Impressum