Marketing für Rechtsanwälte
Wir meinen, dass dieses Thema für uns Rechtsanwälte eine wichtige Rolle spielt. Mag. Franz Galla hat sich damit intensiv auseinandergesetzt und dabei die standesrechtlichen Entscheidungen zur neuen Werberichtlinie mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Dienstleistungsmarketing verknüpft.
Der Anwalt von heute ist Rechtsberater, Unternehmer und Werber zugleich. Der Positionierung des Anbieters von Dienstleistungen kommt ein wesentlicher Stellenwert zu. Dies gilt natürlich auch für anwaltliche Dienstleistungen. Je schärfer ein Produkt bzw. eine Dienstleistung definiert sind, desto leichter erfolgt deren Verkauf. Die am nahesten liegende Positionierung des Anwalts besteht in der Konzentration auf Spezialgebiete.
Zum Thema:
Montag, 10.04.2006
Domains von Anwälten mit Alleinstellungsgehalt
Die Meinung, allein die Registrierung einer Domain mit Alleinstellungsgehalt durch einen Rechtsanwalt sei disziplinär, erscheint meines Erachtens als zu ...

