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Mehr Rücktrittsrechte für Konsumenten!

Mit 1.12.2010 soll eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes in Kraft treten, die das für Verbraucher unangenehme und oft auch mit negativen Konsequenzen verbundene so genannte „Cold Calling“ begrenzen soll. Die geplante Änderung räumt den Verbrauchern ein besonderes Rücktrittsrecht bei Verträgen ein, die während eines unerwünschten Werbeanrufs abgeschlossen wurden.

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