Neues zur Entsendung - Sozialversicherung: Verlängerung der Fristen, 25%-Regel wird eingeführt
Durch eine neue Verordnung EWG Nr. 883/2004 gibt es ab voraussichtlich 1. März 2010 Veränderungen bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland. Der zeitliche Rahmen für die Sozialversicherung im Heimatland von bisher 12 Monaten wird auf 24 Monate verlängert. Weiterhin wird es die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr geben, bevor der Arbeitnehmer im Ausland sozialversicherungspflichtig wird.
Zu beachten wird in Zukunft allerdings sein, dass mit der neuen Verordnung eine fixe Prozentregel von 25 Prozent eingeführt wird, die die Arbeitnehmer zumindest im Heimatstaat tätig sein müssen. Bisher hatte ja die regelmäßige teilweise Tätigkeit im Heimatstaat ausgereicht. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt dies erhebliche Vorteile aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht dar, auch wenn eine strenge Einhaltung der Prozentregel erforderlich ist.

