Schmerzengeld für Schock durch fehlerhafte Arztbehandlung?
Aufgrund des Schockzustands, den eine Frau beim Zusehen des Ablebens ihres Mannes bekommen hatte, droht dem behandelnden Arzt nun vielleicht die Zahlung eines Schmerzengeldes.
Als der Patient gemeinsam mit seiner Frau mit Schmerzen in der Brust und herzkrampfartigen Zuständen in die Ordination des beklagten Arztes gekommen war, unterließ dieser, nachdem der Patient kollabiert war, Wiederbelebungsversuche wie Herzmassage, Defibrillation u.Ä.. Er rief lediglich ein Notärzteteam des Landeskrankenhauses, welches sich sodann um die Wiederbelebung bemühte. Als Todesursache wurde ein Herzinfarkt festgestellt, dem jedoch schon Wochen davor weitere vorangegangen waren, die jedoch allesamt unbehandelt geblieben waren.
Durch die unterlassene Hilfeleistung des behandelnden Arztes, hatte die anwesende Frau des Verstorbenen einen Schock erlitten, der in weiterer Folge zu Depressionen führte.
Fraglich ist nun, ob der Schock wirklich nur aufgrund der falschen Behandlung ihres Mannes herbeigeführt wurde oder auch durch den Tod ihres Mannes an sich. Es muss also geprüft werden, ob der Arzt überhaupt für das Ableben des Patienten in seiner Ordination verantwortlich gemacht werden kann. Sollte das der Fall sein, stünde der Frau Schmerzengeld für ihren erlittenen Schock zu.

