Verwaltungs- und Verfassungsrecht
Sowohl vor Ämtern und Behörden als auch vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts: Wir setzen uns für Sie ein und sorgen dafür, dass Sie rasch an Ihr Ziel gelangen. Der anwaltliche Kontakt zur Klärung mit dem Behörden vorab hat sich schon vielfach für unsere Mandanten bewährt, wobei wir für Sie alle Voraussetzungen abklären und übersichtlich für Sie zusammenfassen.
Unsere Kompetenz:
Antragstellung, Anmeldung |
Verhandlung und komplette Abwicklung mit Behörden |
Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren |
Kontakt:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Mag. Franz Galla oder Mag. Barbara Herget
Zum Thema:
Donnerstag, 13.04.2006
Achtung! - Vereinsgesetz neu
Bis 30.06.2006 haben Vereine noch die Möglichkeit, ihre Statuten im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 zu sanieren. Danach droht die Auflösung, wenn die Satzung ...

