Wann besteht Buchführungspflicht?
Konkret spricht das Gesetz von den Vorschriften über die Rechnungslegung. Diese sind jedenfalls anwendbar auf Kapitalgesellschaften und gewisse unternehmerisch tätige Personengesellschaften (nämlich bei welchen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist). Auf alle anderen Unternehmer (mit Ausnahme etwa der Freiberufler und Landwirte) sind die Vorschriften über die Rechnungslegung dann anzuwenden, wenn diese Unternehmer hinsichtlich der einzelnen (einheitlichen) Betriebe jeweils mehr als 400.000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen.
Die Rechtsfolgen des genannten Schwellenwertes treten ein ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr, wenn der Schwellenwert in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten wird. Sie entfallen ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn er in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr überschritten wird.
Die Rechtsfolgen des genannten Schwellenwertes treten jedoch schon ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn der Schwellenwert um mindestens die Hälfte (also um Euro 600.000,00) überschritten wird.

