Suche:  Suche starten!

rechtlich.at » Infopoint

Wie darf der Firmenname lauten?

Die "Firma" ist grundsätzlich der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Es wird beispielsweise eine Firma "Handelsgesellschaft m.b.H." keine hinreichende Unterscheidungskraft zukommen, hier wird ein Zusatz (etwa der Name eines Gesellschafters oder eine Phantasiebezeichnung zu fordern sein. War früher der (ganze) Name des Einzelkaufmannes im Firmennamen zu führen, muss der jeweilige Unternehmensname jetzt lediglich der „Kennzeichnung eines Unternehmers“ entsprechen und genügend Unterscheidungskraft zur Konkurrenz aufweisen. Einzig das – sinnvolle - Irreführungsverbot setzt dem Unternehmer dabei Grenzen.

» Seite drucken» Seite weiterempfehlen» Sitemap» Impressum