Zeitpunkt zur Berechnung der Höhe des Pflichtteils in Verbindung mit Schenkungen auf den Todesfall
Die Aufgabe des Pflichtteilsrechtes ist es, den Pflichtteilsberechtigten an einem bestimmten Teil des Vermögens des Verstorbenen teilhaben zu lassen. Ausschlaggebend ist der Umfang des Vermögens, das dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes zur Verfügung gestanden ist. Auch Sachen, die er für den Fall seines Todes einem Dritten geschenkt hatte, sind als Teil des Nachlasses zu betrachten.
Als Zeitpunkt der Bewertung dessen, was den Pflichtteilsberechtigten zusteht, muss der Zeitpunkt der wirklichen Zuteilung herangezogen werden und nicht der des Ausscheidens des Geschenks aus dem Nachlass durch Einverleibung des Eigentumsrechts des Geschenknehmers.
Die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils tritt durch Vereinbarung oder durch gerichtliche Entscheidung ein (Schluss der mündlichen Verhandlung 1. Instanz).

