Zulässigkeit von Mietvertragsklauseln
Bereits aus den Medien bekannt ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit zahlreicher Bestimmungen, die regelmäßig bei Mietverträgen verwendet werden. So darf zum Beispiel ein Vermieter einen Mieter nicht dazu verpflichten, sämtliche am Mietgegenstand notwendig werdenden Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Nach Meinung des Höchstgerichtes ist nämlich die Erhaltungspflicht des Vermieters Ausdruck seiner bestandrechtlichen Gewährleistungspflicht und einem Konsumenten gegenüber nicht generell ausschließbar.
Bei der Beurteilung der Reichweite dieser Entscheidung ist Genauigkeit gefragt. Einerseits ist das Mietrechtsgesetz nicht auf alle Mietobjekte anwendbar, andererseits ist im Detail zu prüfen, ob ein Vermieter überhaupt als Unternehmer gilt und sein Mieter damit in den Geltungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes fällt.
Eine eingehende rechtliche Beratung bei Abschluss eines Mietvertrages ist deshalb dringend anzuraten, für nähere Details stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung unter office(at)rechtlich.at

