Opfer sind all jene, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt worden sein könnten.

Unter den Opferbegriff der Strafprozessordnung fallen weiters der Ehegatte, der eingetragene Partner, der Lebensgefährte, die Verwandten in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte, oder andere Angehörige, die Zeugen der Tat waren.

Diese Opfer haben Anspruch auf juristische Prozessbegleitung im Strafverfahren gegen den Täter, wobei die Kosten der Vertretung durch die Republik Österreich (über den Weißen Ring) übernommen werden.