Wird bei einer Panne auf der Autobahn, das Fahrzeug am Pannenstreifen abgestellt, treffen den Lenker des Fahrzeugs bestimmte Absicherungspflichten wie Einschalten der Alarmblinkanlage, Aufstellen des Pannendreiecks und Tragen von Warnkleidung. Diese Pflichten treffen aber nur den Fahrzeuglenker und nicht andere Beteiligte, wie den Beifahrer.
Der zu Geldunterhalt verpflichtete Elternteil hat grundsätzlich gegenüber dem erziehenden Elternteil keinen Anspruch auf Rechnungslegung für die geleisteten Unterhaltsbeträge.