Honorar

Die Informationsaufnahme samt erster anwaltlicher Auskunft wird nicht verrechnet, wenn Sie uns mit Ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beauftragen. Gemeinsam mit dem Klienten treffen wir eine auf die individuellen Bedürfnisse des Falles und des Klienten bezogene Honorarvereinbarung. Dabei wird in der Regel ein Stundensatz vorgeschlagen, wobei die Klienten in der Folge laufend über das Ausmaß der Leistungserbringung informiert werden. Eine größtmögliche Transparenz der Verrechnung ist uns ein wichtiges Anliegen, damit unsere Klienten genau wissen, welche Leistungen sie für ihr Entgelt erhalten.

Wird nichts anderes vereinbart, gelten für die Honorarvergütung das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Autonomen Honorarkriterien.

Links zum Recht

www.oerak.or.at
Dachverband der österreichischen Rechtsanwälte

europa.eu.int
Die Europäische Union online

www.ris.bka.gv.at
Gesetze, Entscheidungen

www.help.gv.at
„Amtshelfer”: Info und Hilfe bei Behördenwegen

www.ams.or.at
Arbeitsmarktservice online, Service für Unternehmer

www.edikte2.justiz.gv.at
Insolvenzen, Gerichtliche Versteigerungen

www.it-law.at
Infos und Forum zum Internetrecht

www.manz.at
Der Verlag zum Recht

www.rdb.at
Kostenpflichtige Rechtsdatenbank

www.statistik.at/oenacedb/
ÖNACE-Codes Alphabetikum