Honorar
Die Informationsaufnahme samt erster anwaltlicher Auskunft wird nicht verrechnet, wenn Sie uns mit Ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beauftragen. Gemeinsam mit dem Klienten treffen wir eine auf die individuellen Bedürfnisse des Falles und des Klienten bezogene Honorarvereinbarung. Dabei wird in der Regel ein Stundensatz vorgeschlagen, wobei die Klienten in der Folge laufend über das Ausmaß der Leistungserbringung informiert werden. Eine größtmögliche Transparenz der Verrechnung ist uns ein wichtiges Anliegen, damit unsere Klienten genau wissen, welche Leistungen sie für ihr Entgelt erhalten.
Wird nichts anderes vereinbart, gelten für die Honorarvergütung das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Autonomen Honorarkriterien.
Links zum Recht
www.oerak.or.at
Dachverband der österreichischen Rechtsanwälte
europa.eu.int
Die Europäische Union online
www.ris.bka.gv.at
Gesetze, Entscheidungen
www.help.gv.at
„Amtshelfer”: Info und Hilfe bei Behördenwegen
www.ams.or.at
Arbeitsmarktservice online, Service für Unternehmer
www.edikte2.justiz.gv.at
Insolvenzen, Gerichtliche Versteigerungen
www.it-law.at
Infos und Forum zum Internetrecht
www.manz.at
Der Verlag zum Recht
www.rdb.at
Kostenpflichtige Rechtsdatenbank
www.statistik.at/oenacedb/
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