Richtiges Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln
Eine rüstige und in keiner Weise gebrechliche oder behinderte alte Dame fuhr in einem Bus mit. Als sie einen Sitzplatz im vorderen Bereich einnehmen wollte, lockerte sie ihren Haltegriff mit der linken Hand an einer Stange etwas und wollte gerade mit der rechten Hand zu einer weiter vorne befindlichen Stange greifen, als der Fahrer verkehrsbedingt stark bremste. Dadurch kam die Dame zu Sturz kam und verletzte sich. Es wäre ihr bei einem festen Griff an der Haltestange möglich gewesen, den Sturz zu vermeiden. Nach der Rechtsprechung zu öffentlichen Verkehrsmitteln sind dessen Lenker nicht gehalten, mit der Abfahrt so lange zuzuwarten, bis alle Fahrgäste die Plätze eingenommen haben. Vielmehr dürfen die Fahrer bei Betriebsvorgängen, welche die Schwelle zur außergewöhnlichen Betriebsgefahr nicht überschreiten, damit rechnen, dass die Fahrgäste die zur Eigensicherung nötigen Vorkehrungen treffen werden.