Die erwischte Nebenbuhlerin muss die Detektivkosten ersetzen
Auch wenn eine Ehe bereits unheilbar zerrüttet ist und „nur mehr auf dem Papier besteht“ birgt ein Ehebruch auch Gefahren für die Nebenbuhler. Wird nämlich vom betrogenen Ehepartner ein Detektiv beauftragt und sammelt dieser Detektiv Beweise für die außereheliche Beziehung, so kann die „Freundin“ zur Zahlung der Kosten gerichtlich verurteilt werden. In diesem vom Gericht geprüften Fall umfassten die Kosten stolze € 7.000,00.
Das Gericht stellte fest, dass Detektivkosten unabhängig von einem bereits geführten Ehescheidungsprozesses sowohl vom Ehegatten als auch vom Ehestörer eingeklagt werden können, weil ein besonderes Interesse an der Klarstellung der Verhältnisse besteht. Davon wird nur abgewichen, wenn die Überwachung zum Beispiel offenkundig überflüssig oder von vornherein aussichtslos ist. Die Pflicht zur ehelichen Treue besteht laut Gericht während der gesamten Dauer der Ehe, also auch noch während eines anhängigen Scheidungsverfahrens.